KfW 458Bis zu 80 %
max. 22.400 € Zuschuss (erste Wohneinheit)
Heizungsförderung für Wärmepumpen
Die KfW fördert den Tausch alter Heizungen gegen eine Wärmepumpe mit einem Zuschuss auf bis zu 28.000 € förderfähige Kosten. Seit dem 21.07.2026 gelten reformierte Konditionen:
- Grundförderung: 30 % für alle Antragsteller
- Klimageschwindigkeitsbonus: +16 % beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung
- Einkommensbonus (Selbstnutzer): +40 % / +30 % / +10 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €
- Familienzuschlag: Einkommensgrenze +10.000 € je Haushalt mit minderjährigem Kind
- Antrag vor Vorhabensbeginn über das KfW-Portal (mit Energieeffizienz-Experten)
- Alternative statt Zuschuss: Steuerbonus § 35c EStG (20 % über drei Jahre)
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EEG 20267,78 ct/kWh
Überschusseinspeisung bis 10 kWp · 20 Jahre garantiert
Einspeisevergütung für Solarstrom
Für eingespeisten Solarstrom zahlt der Netzbetreiber 20 Jahre lang eine gesetzlich garantierte Vergütung – bei Volleinspeisung bis 12,34 ct/kWh (≤ 10 kWp).
- Sätze gelten für Inbetriebnahmen bis 31.07.2026 – danach planmäßig −1 %
- 20 Jahre fester Satz ab Inbetriebnahme (Bestandsschutz)
- Anteil 10–40 kWp: 6,73 ct/kWh (Überschusseinspeisung)
- Für 2027 wird eine EEG-Reform diskutiert – frühe Inbetriebnahme sichert die heutigen Regeln
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§ 12 Abs. 3 UStG0 % USt.
dauerhaft für PV & Speicher bis 30 kWp
Nullsteuersatz auf Kauf und Montage
Auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern für Wohngebäude fällt keine Umsatzsteuer an – ein direkter Preisvorteil von 19 %.
- Gilt für Anlagen bis 30 kWp inklusive Speicher und Zubehör
- Auch für die Nachrüstung eines Speichers zu einer Bestandsanlage
- Kein Antrag nötig – wird direkt in unserer Rechnung berücksichtigt
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§ 3 Nr. 72 EStGSteuerfrei
Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp
Einkommensteuerbefreiung für PV-Erträge
Einspeiseerlöse und der Eigenverbrauch aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind von der Einkommensteuer befreit – ohne Gewinnermittlung und Bürokratie.
- Gilt für Einfamilienhäuser bis 30 kWp (Mehrfamilienhäuser: 15 kWp je Einheit)
- Keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Anlage nötig
- Kombinierbar mit Nullsteuersatz und EEG-Vergütung
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KfW 270Kredit
bis zu 100 % der Kosten finanzierbar
Erneuerbare Energien – Standard
Der KfW-Kredit 270 finanziert Photovoltaik, Batteriespeicher und Zubehör zu günstigen Konditionen – für Privatpersonen und Unternehmen.
- Bis zu 100 % der Investitionskosten finanzierbar
- Auch für Gewerbeanlagen und Erweiterungen nutzbar
- Mit Zuschüssen und Nullsteuersatz kombinierbar
- Beantragung über Ihre Hausbank – wir liefern die Unterlagen zu
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KfW 358/359Ergänzungskredit
zur Heizungsförderung
Ergänzungskredit für den Heizungstausch
Wer den KfW-Zuschuss erhält, kann die verbleibenden Kosten über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit finanzieren – bei niedrigeren Haushaltseinkommen zusätzlich zinsverbilligt.
- Ergänzend zur Zuschusszusage der Heizungsförderung
- Konditionen abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen
- Abwicklung über die Hausbank
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WallboxRegional
aktuell kein Bundeszuschuss
Ladeinfrastruktur ehrlich eingeordnet
Das Bundesprogramm KfW 442 ist ausgelaufen; einen neuen bundesweiten Wallbox-Zuschuss für Privathaushalte gibt es derzeit nicht. Trotzdem lohnt sich Laden mit eigenem Strom:
- Einzelne Stadtwerke und Netzbetreiber fördern regional – wir prüfen Ihren Anbieter
- PV-Überschussladen senkt Ihre Ladekosten dauerhaft
- 0 % USt. gilt für die Wallbox, wenn sie mit der PV-Anlage geliefert wird
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Kommunen & LandVor Ort
Programme einzelner Städte und Kreise
Regionale Förderprogramme
Kommunen im Rhein-Main-Gebiet legen immer wieder eigene Programme für PV, Speicher, Balkonkraftwerke oder Gründächer auf – die Budgets sind oft schnell erschöpft.
- Wir prüfen tagesaktuell, was an Ihrem Wohnort verfügbar ist
- Offizielle Übersicht: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de)
- Antragstellung übernehmen wir, wo immer das Programm es erlaubt
Fördercheck anfragen →
Alle Angaben Stand 22. Juli 2026, ohne Gewähr. Förderprogramme, Sätze und Budgets ändern sich laufend – maßgeblich sind die offiziellen Bedingungen von KfW, BAFA und Bundesnetzagentur. Wir prüfen Ihren individuellen Anspruch tagesaktuell.