Förderungen · Stand: 22. Juli 2026

Bis zu 80 % Zuschuss: Diese Förderungen stehen Ihnen zu.

Der Staat fördert Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpen weiterhin kräftig – wenn man die Programme kennt und die Anträge rechtzeitig stellt. Wir kennen jeden Topf und übernehmen den Papierkram.

Neu seit 21. Juli 2026

Die Heizungsförderung wurde reformiert

Für alle neuen Anträge bei der KfW gelten geänderte Konditionen – bereits erteilte Zusagen behalten ihre Gültigkeit:

  • Förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit: 28.000 € (bisher 30.000 €)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % (bisher 20 %) – sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Punkte
  • Einkommensbonus jetzt gestaffelt: 40 / 30 / 10 % je nach Haushaltseinkommen
  • Neuer Familienzuschlag: Einkommensgrenze +10.000 € mit minderjährigem Kind im Haushalt
  • Effizienzbonus entfällt; Förderdeckel jetzt 70–80 % (80 % nur bei niedrigen Einkommen)

Warten kostet Geld: Ab Februar 2027 sinken Bonus und förderfähige Höchstkosten halbjährlich weiter. Je früher der Antrag, desto höher der Zuschuss.

Diese Förderungen nutzen unsere Kunden.

KfW 458Bis zu 80 %

max. 22.400 € Zuschuss (erste Wohneinheit)

Heizungsförderung für Wärmepumpen

Die KfW fördert den Tausch alter Heizungen gegen eine Wärmepumpe mit einem Zuschuss auf bis zu 28.000 € förderfähige Kosten. Seit dem 21.07.2026 gelten reformierte Konditionen:

  • Grundförderung: 30 % für alle Antragsteller
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +16 % beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung
  • Einkommensbonus (Selbstnutzer): +40 % / +30 % / +10 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €
  • Familienzuschlag: Einkommensgrenze +10.000 € je Haushalt mit minderjährigem Kind
  • Antrag vor Vorhabensbeginn über das KfW-Portal (mit Energieeffizienz-Experten)
  • Alternative statt Zuschuss: Steuerbonus § 35c EStG (20 % über drei Jahre)
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EEG 20267,78 ct/kWh

Überschusseinspeisung bis 10 kWp · 20 Jahre garantiert

Einspeisevergütung für Solarstrom

Für eingespeisten Solarstrom zahlt der Netzbetreiber 20 Jahre lang eine gesetzlich garantierte Vergütung – bei Volleinspeisung bis 12,34 ct/kWh (≤ 10 kWp).

  • Sätze gelten für Inbetriebnahmen bis 31.07.2026 – danach planmäßig −1 %
  • 20 Jahre fester Satz ab Inbetriebnahme (Bestandsschutz)
  • Anteil 10–40 kWp: 6,73 ct/kWh (Überschusseinspeisung)
  • Für 2027 wird eine EEG-Reform diskutiert – frühe Inbetriebnahme sichert die heutigen Regeln
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§ 12 Abs. 3 UStG0 % USt.

dauerhaft für PV & Speicher bis 30 kWp

Nullsteuersatz auf Kauf und Montage

Auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern für Wohngebäude fällt keine Umsatzsteuer an – ein direkter Preisvorteil von 19 %.

  • Gilt für Anlagen bis 30 kWp inklusive Speicher und Zubehör
  • Auch für die Nachrüstung eines Speichers zu einer Bestandsanlage
  • Kein Antrag nötig – wird direkt in unserer Rechnung berücksichtigt
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§ 3 Nr. 72 EStGSteuerfrei

Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp

Einkommensteuerbefreiung für PV-Erträge

Einspeiseerlöse und der Eigenverbrauch aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind von der Einkommensteuer befreit – ohne Gewinnermittlung und Bürokratie.

  • Gilt für Einfamilienhäuser bis 30 kWp (Mehrfamilienhäuser: 15 kWp je Einheit)
  • Keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Anlage nötig
  • Kombinierbar mit Nullsteuersatz und EEG-Vergütung
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KfW 270Kredit

bis zu 100 % der Kosten finanzierbar

Erneuerbare Energien – Standard

Der KfW-Kredit 270 finanziert Photovoltaik, Batteriespeicher und Zubehör zu günstigen Konditionen – für Privatpersonen und Unternehmen.

  • Bis zu 100 % der Investitionskosten finanzierbar
  • Auch für Gewerbeanlagen und Erweiterungen nutzbar
  • Mit Zuschüssen und Nullsteuersatz kombinierbar
  • Beantragung über Ihre Hausbank – wir liefern die Unterlagen zu
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KfW 358/359Ergänzungskredit

zur Heizungsförderung

Ergänzungskredit für den Heizungstausch

Wer den KfW-Zuschuss erhält, kann die verbleibenden Kosten über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit finanzieren – bei niedrigeren Haushaltseinkommen zusätzlich zinsverbilligt.

  • Ergänzend zur Zuschusszusage der Heizungsförderung
  • Konditionen abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen
  • Abwicklung über die Hausbank
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WallboxRegional

aktuell kein Bundeszuschuss

Ladeinfrastruktur ehrlich eingeordnet

Das Bundesprogramm KfW 442 ist ausgelaufen; einen neuen bundesweiten Wallbox-Zuschuss für Privathaushalte gibt es derzeit nicht. Trotzdem lohnt sich Laden mit eigenem Strom:

  • Einzelne Stadtwerke und Netzbetreiber fördern regional – wir prüfen Ihren Anbieter
  • PV-Überschussladen senkt Ihre Ladekosten dauerhaft
  • 0 % USt. gilt für die Wallbox, wenn sie mit der PV-Anlage geliefert wird
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Kommunen & LandVor Ort

Programme einzelner Städte und Kreise

Regionale Förderprogramme

Kommunen im Rhein-Main-Gebiet legen immer wieder eigene Programme für PV, Speicher, Balkonkraftwerke oder Gründächer auf – die Budgets sind oft schnell erschöpft.

  • Wir prüfen tagesaktuell, was an Ihrem Wohnort verfügbar ist
  • Offizielle Übersicht: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de)
  • Antragstellung übernehmen wir, wo immer das Programm es erlaubt
Fördercheck anfragen →

Alle Angaben Stand 22. Juli 2026, ohne Gewähr. Förderprogramme, Sätze und Budgets ändern sich laufend – maßgeblich sind die offiziellen Bedingungen von KfW, BAFA und Bundesnetzagentur. Wir prüfen Ihren individuellen Anspruch tagesaktuell.

Förderung erhalten – in vier Schritten.

  1. 01

    Kostenloser Fördercheck

    Wir analysieren Gebäude, Vorhaben und Einkommenssituation und nennen Ihnen konkrete Zahlen statt Pauschalversprechen.

  2. 02

    Antrag vor Beauftragung

    Wir bereiten den Antrag vor und koordinieren – bei der Heizungsförderung inklusive Energieeffizienz-Experte und Bestätigung zum Antrag.

  3. 03

    Installation & Nachweise

    Fachgerechte Montage durch unsere eigenen Teams; alle Nachweise für die Förderstelle liefern wir strukturiert mit.

  4. 04

    Auszahlung des Zuschusses

    Nach Abschluss und Prüfung zahlt die Förderstelle direkt an Sie aus – wir bleiben bis dahin Ihr Ansprechpartner.

Bis zu 80 %Zuschuss beim Heizungstausch über die KfW-Heizungsförderung.
0 % USt.Dauerhaft auf Photovoltaik und Speicher bis 30 kWp.
20 JahreGesetzlich garantierte EEG-Einspeisevergütung ab Inbetriebnahme.

Gut zu wissen.

Die häufigsten Fragen aus unseren Förderberatungen – kurz beantwortet.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens. Bei der KfW-Heizungsförderung muss der Antrag vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags gestellt werden – oder der Vertrag enthält eine aufschiebende Bedingung. Wir koordinieren den Ablauf so, dass keine Frist Ihre Förderung gefährdet.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Ja. Die Boni der Heizungsförderung sind untereinander kombinierbar und bei 70–80 % gedeckelt. Der Nullsteuersatz, die EEG-Vergütung und zinsgünstige KfW-Kredite lassen sich zusätzlich nutzen. Nicht kombinierbar sind der KfW-Zuschuss und der Steuerbonus nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme – wir rechnen für Sie durch, welcher Weg mehr bringt.

Gibt es einen Zuschuss für Batteriespeicher?

Einen bundesweiten Zuschuss für Speicher gibt es derzeit nicht. Es gelten aber 0 % Umsatzsteuer, die Finanzierung über den KfW-Kredit 270 und vereinzelt kommunale Programme, deren Budgets schnell erschöpft sind. Wir prüfen die Lage tagesaktuell für Ihren Wohnort – mehr zur Technik auf der Speicher-Seite.

Was ändert sich 2027 – lohnt sich Warten?

Warten kostet in der Regel Geld: Der Klimageschwindigkeitsbonus der Heizungsförderung sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und läuft 2028 aus; die förderfähigen Höchstkosten sinken halbjährlich um 750 €. Die EEG-Vergütung sinkt planmäßig zum 1. August 2026 um 1 %, zudem wird für 2027 eine EEG-Reform diskutiert. Wer früher beantragt und in Betrieb nimmt, sichert sich die besseren Konditionen.

Wie viel Förderung steht Ihnen zu?

Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir Ihren konkreten Anspruch durch – unverbindlich und ohne Kleingedrucktes.

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